Namensänderung

Genauer müsste der Titel dieser Seite ja “Vornamens- und Geschlechtszugehörigkeitsänderung” heißen, aber da das leider recht sperrig ist, rede ich meist nur von der “Namensänderung”. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind festgehalten im TSG, dem Transsexuellengesetz. Es geht also in diesem Artikel darum, wie man auch rechtlich als dem korrekten Geschlecht zugehörig anerkannt wird und wie im Zuge dessen der Name geändert wird. Wichtig: Es gibt die Möglichkeit *nur* den Namen zu ändern, wenn man das möchte. Das Verfahren läuft dann trotzdem ähnlich ab, wobei ich zu den Details nichts sagen kann.

Grundsätzlich gilt bei der Namensänderung folgendes: Ihr müsst euch seit mindestens 3 Jahren sicher sein, transsexuell zu sein. Ist dies für euch der Fall, könnt ihr den Prozess – denn genau das ist es, ein Prozess am Amtsgericht – ins Rollen bringen.

Hierfür stellt ihr einen formlosen Antrag an das für euch zuständige Amtsgericht. Wie dieser Aussehen kann, darüber haben ich im Artikel “Der Antrag auf Änderung des Vornames und der Geschlechtszugehörigkeit” geschrieben. Wichtig ist es, hierbei daran zu denken, dass dieser Prozess nicht kostenlos ist. Stellt ihr keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe, so müsst ihr die Kosten von mehreren tausend Euro selbst zahlen. Bei mir wären das beispielsweise 6000 Euro gewesen.

Wie im Artikel geschrieben, kann man im Antrag Gutachter angeben, ansonsten werden euch einfach irgendwelche zugewiesen. Diese Gutachter sind Psychologen, die die Glaubhaftigkeit eurer Geschichte bewerten. Diese “überprüfen” also, ob ihr die Drei-Jahres-Regel erfüllt. Außerdem prüfen sie, ob es psychische Erkrankungen gibt, die als Diagnose wahrscheinlicher sind als Transsexualität. Es ergibt also Sinn, sich hier vorab schlau zu machen, welche Psychologen in eurer Nähe gute Arbeit leisten und diese im Antrag anzugeben. Eine gute Anlaufstelle hierfür sind wie so oft Transsexuelle in derselben Stadt, die diesen Schritt schon hinter sich haben, oder ein Trans*-Stammtisch.

Ist der Antrag abgegeben, braucht ihr euch eigentlich nicht mehr um viel kümmern, ab jetzt sollten sich alle mit euch in Verbindung setzen und ihr müsst nur antworten.

Der nächste Schritt ist also, mit den Psychologen Termine auszumachen. Wie gesagt, diese melden sich normalerweise bei euch. Soweit ich weiß, schicken diese euch normalerweise Terminvorschläge per Post, die ihr nur noch bestätigen müsst. Bei mir lief es etwas anders, weil mein Amtsgericht hier vom Standardverfahren abwich und mir Fristen setzte, bis wann ich die Termine melden sollte. Deshalb setzte ich mich selbst mit den Gutachtern in Verbindung und konnte mit diesen bezüglich der Termine reden.

Sind die Termine ausgemacht, müsst ihr sie natürlich wahrnehmen. Es ist normalerweise eine zweistündige Sitzung, bei der einmal euer ganzes Leben durchgekaut wird, mit Fokus auf eurer transsexuellen Entwicklung. Es kann sein, dass diese Zeit nicht ausreicht und ihr zu weiteren Sitzungen geladen werdet, aber dies passiert wohl längst nicht immer. Achtung: Grundsätzlich liegt es am Gutachter, wie oft und wie lange er euch antanzen lässt. Es gibt wohl auch Gutachter, die von diesem Standardverfahren abweichen und euch stattdessen über 1-2 Jahre hinweg alle paar Wochen für eine halbe Stunde sehen wollen. Ein Grund mehr, sich vorher irgendwo über die Gutachter schlau zu machen, auch wenn solche Psychologen wohl die absolute Ausnahme sind.

Nach den Treffen mit den Gutachtern wird es nun eine Weile dauern, bis ihr die Gutachten bekommt. Bei mir waren das für das eine Gutachten 4-5 Wochen, für das andere knapp über 2 Monate. Dazu sei gesagt, dass das zweite Gutachten so lange brauchte, weil der Psychologe zwischendurch krank wurde. Habt ihr die Gutachten, hat auch das Amtsgericht eine Kopie von ihnen bekommen. Ihr werdet nun bald wieder Post bekommen, in der ihr zum Amtsgericht vorgeladen werdet.

Beim Termin beim Amtsgericht braucht ihr keine Sorge haben – es ist nur in einem kleinen Büro, nicht in einem Gerichtssaal oder so, auch wenn ihr den Termin bei einem Richter habt. Dieser klärt euch noch einmal über alle Konsequenzen der Änderung auf und fragt ein letztes Mal, ob ihr das so wollt. Danach wird das ganze gestempelt und ihr bekommt einen (noch nicht rechtskräftigen) Beschluss mit. Mit diesem kann man, glaube ich, bereits einen neuen Personalausweis beantragen, jedoch fand ich dafür keine Zeit. Ein paar Wochen später gibt’s dann nämlich den rechtskräftigen Beschluss per Post, der zwischendurch noch von einem anderen Gericht abgestempelt wurde. Ich selbst hab’s erst mit diesem auf’s Bürgerbüro geschafft. Mit ihm könnt ihr dann überall euren Namen und die Geschlechtszugehörigkeit ändern lassen.

Übrigens: Viele Dienstleister bieten tatsächlich auf ihrer Website die Möglichkeit zur Namensänderung an. Auf eBay zum Beispiel konnte ich einen Scan des Beschlusses (und meines Ausweises) in einem Formular speziell für Transsexuelle einfach hochladen und einen Tag später bekam ich die Bestätigung, dass die Änderung durchgeführt wurde. Bei anderen Instanzen am Besten einfach formlos ankündigen, dass es die Änderung gab, Beschluss in den Anhang der E-Mail und nachfragen, ob mehr Angaben nötig sind. Bei meiner Bank musste ich zum Beispiel die Verträge neu unterzeichnen. Alles in allem war die Bürokratie nach der Änderung bisher für mich aber überschaubar.

Alina

3 thoughts on “Namensänderung

  1. Tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde, ich hab den Kommentar schlicht übersehen :-\
    Soweit ich weiß, sind es vor Allem die beiden Gutachten, die sehr teuer sind. Aber ganz sicher, was da nun wie viel kostet, weiß ich nicht, das wurde nicht aufgeschlüsselt und für mich war es ja nicht wirklich relevant.

  2. Inzwischen kann ich mehr dazu sagen 🙂
    Also, der Gegenstandswert beläuft sich tatsächlich auf 6000 €, aber die Kosten für die VÄ/PÄ liegen unterm Strich bei rund 2000 €. Darin enthalten sind ca. 165 € Gerichtskosten und der Rest geht für die beiden Gutachten drauf.
    LG
    Valo

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